Der Hof Habbach liegt außerhalb von Schöller nahe am östlichen Rand von Grube 7 eingeschlossen im Gruitener Gebiet. Ob sich hier im Mittelalter eine Vikarie der Gemeinde Schöller befand, bevor es in Schöller ein Pfarrhaus (Wiedenhof) gegeben hat, ist umstritten. Fest steht aber, dass der Hof Habbach schon vor etlichen Jahrhunderten ein Kirchengut war, das große Bedeutung für die Gemeinde hatte.
Schöllers früherer Pfarrer Henrici hat dazu 1903 geschrieben: „[…] die Entstehung der Kapelle in Schöller — von einer Kirche kann zunächst keine Rede sein — liegt im Dunkeln. Die früheste Kunde stellt wohl die Notiz im liber valoris der Erzdiözese Köln aus dem 14. Jahrhundert dar, wo der Pastor von Scolie (=Schöller) mit 3 Mark, der Vikarius mit 6 Mark aufgezählt werden. Die höheren Einkünfte und Abgaben des Vikars weisen darauf hin, daß ihm die eigentliche Versorgung der Gemeinde und Nutznießung des Kirchengutes zustand. Er wird seinen Sitz auf dem ältesten Gemeindegut, dem sogenannten Vikariegütchen ‚Habbach‘ oder ‚Hadwich‘ (auch ‚Hadbich‘), wie es in früheren Urkunden heißt, gehabt haben. Ein zur Pastorat gehöriger ‚Wiedenhofen‘ ist damals offenbar nicht vorhanden gewesen, […].“1

90 Jahre später hat Florian Speer eine andere Ansicht vertreten: „Das noch heute in Schöller als Vikariegut bezeichnete Gehöft ‚Habbach‘ […] soll dem Vikar als Wohnung gedient haben. Angesichts der vom Ortskern recht weit entfernten Lage ist wohl eher anzunehmen, daß aus diesem Gehöft die Einkünfte des Vikars geschöpft wurden [durch Verpachtung, aus der ihm dann der Pachtzins zustand]. Als in den Zeiten der Reformation die Pfarrstelle nicht mehr als Pfründe genutzt wurde, vereinigte man die Einküfte aus diesem Gut mit den anderen Einkünften des Pfarrers.“2 Speer stimmt aber zu, dass der Pfarrdienst Anfang des 14. Jahrhunderts „von einem angestellten Geistlichen (Vikar) versehen wurde“, weil die Existenz eines Pfarrers und eines Vikars (als am Ort präsenten Vertreter des Pfarrers) schon aus dem liber valoris von 1308 hervorgehe.2

Sicher ist jedenfalls, dass „das kleine, etwa eine Viertelstunde von der Kirche entfernt am Osterholz gelegene Vikariegut“, wie Henrici den Hof Habbach nennt, schon damals alt und — wenn er je das Domizil eines Vikars gewesen sein sollte — es spätestens 1554 nicht mehr war. Aus einer relativ gut erhaltenen Urkunde aus dem Jahr 1555 im Altarchiv Schöller (siehe Abbildung oben)3 geht nämlich hervor, dass Habbach seit 1554 von einem Ehepaar Schomecher bewohnt wurde und der Hof ihm auf Lebenszeit verpachtet worden war. Auch die Eigentumsverhältnisse sind aus dieser Urkunde zu erkennen: … dat guitgen die Hadwich, den wedenhoff zu Schuller ingehoerich … heißt es darin, wodurch sich ergibt, dass es 1555 ein Pastorat (Wiedenhof) gab, zu dem Habbach gehörte. Und zum Alter des Habbach-Wohnhauses gibt es einen deutlichen Hinweis. Die neuen Bewohner hatten nämlich … den hoff binahe gantz verweist vnd verfallen gefundenn … und deshalb … uf ire kost uber vunftzich oiverlansche gulden daran gelacht …, also 50 Gulden aufgewandt, um das Haus einigermaßen bewohnbar zu machen, was dafür spricht, dass es zu dieser Zeit — weil beinahe ganz verfallen — schon ziemlich alt war.4

Dass Habbach kein großes Gut war, ergibt sich aus den Angaben „10 Morgen Land und 6 Morgen Busch“ (Henrici1) bzw. „12 Morgen groß“ (Speer2). Die Urkunde von 15553 enthält keine Größenangaben, nur die Beschreibung „[…] artlande [Ackerland] huiß [Haus] vnnd hoff, wie der jtziger pastoir solichs bißher jnn seinem gebruich zeindt […]“, also: Haus, Hof und Ackerland, wie der derzeitige Pastor alles bisher im Gebrauch hatte. Wenn die Aussage, dass der Pastor das Kirchengut bisher selbst im Gebrauch hatte, wörtlich genommen werden könnte, dann hätte Henrici vielleicht doch recht, dass es bis 1554 das Domizil eines Geistlichen und früher eine Vikarie war. Klarheit kann wohl nur der Fund eines Pachtvertrages aus der Zeit vor 1554 oder eine andere alte Urkunde mit Angaben dazu schaffen.
Im 20. Jahrhundert finden wir im Zusammenhang mit Habbach: Fritz, Aug., Wwe. und Fritz, Hermann, Habbach 22 sowie Kamp, Otto, Landwirt, Habbach 23 (Adressbuch 1922); Fritz, Hermann, Landwirt, Habbach 22 und Kamp, Otto, Landwirt, Habbach 23 (AB 1928/29 und 1931/32); Fritz Hermann, Landwirt und Fritz, Hermann, kfm. Ang., Habbach 142 sowie Imbusch, Josef, Landwirt und Ruffer, Franz, Landwirt, Habbach 143 (AB Gruiten 1953/54).
Lothar Weller (Stand 24.5.2021) – Titelabbildung: Repro aus dem Schrägluftbildviewer des Kreises Mettmann (Blick über Grube 7 nach Osten auf Habbach) mit Ergänzungen von mir.
1 M. Henrici, Aus der Geschichte der Gemeinde Schöller, in: Monatsschrift des Bergischen Geschichtsvereins, Juli/August 1903, S. 142 ff.
2 F. Speer, Anmerkungen zur evangelischen Kirche in Schöller, Wuppertal 1993, S. 7 f.
3 Altarchiv der reformierten Gemeinde Schöller, mit drei Siegeln versehene Urkunde vom 16.4.1555, Verpachtung der Habbach auf Lebenszeit an die Eheleute Gierhart Schoemecher und Mettel von der Smailt für 6 1/2 Rader Gulden p.a. durch den Herrn von Schöller (Rutger van Schuller), Schöllers Pastor (Ailbert van Duisseldorff), die Kirchmeister (Henrich Butz, Johan Foick) sowie als Zeugen etliche Hofbesitzer (Adolf jm peddenbroick, hein Johann peter in der fort, Jacob hertzheim, Wilhelm Cuerhart zu Bunttenbeck, Caspar vff der heiden, N.N. vf dem Schratzberg, Hermann Cleef, Frederich zu Bierschels, Goedert zur moelenn, Caspar wolffartz zu Scheivenhuiß, Jacob vf dem Spenbergh). [Mit Birschels, zur Mühlen und Scheifenhaus sind drei Obgruitener Höfe beteiligt, die damals zur Kirchengemeinde Schöller gehörten.]
4 M. Henrici, Aus der Geschichte der Gemeinde Schöller (Forts.), in: Monatshefte für Rheinische Kirchengeschichte, Essen 1936, S. 238: Als die 1555 beschlossene Erbpacht 1615 abgelaufen war, hatte Pastor Justus Ahlius das Gut „auf Leibgewinn“ ausgetan. 1683 starb Adolf von Schickenberg, der 60 Jahre auf der Habbach für den Pfarrer gewirtschaftet. Die Namen der nächsten folgenden Pächter kennen wir nicht.
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