Als ich den Berg herunterkam, entdeckte ich gleich neben dem Dorfe linker Hand nordwärts einen schönen blühenden Hügel an dem Abhang eines waldigen Berges. Rechts auf diesem Hügel stand ein schönes, großes, aber auf bergische Manier gebautes Fachwerkhaus. Um das Haus her lagen mehr als zweihundert Menschen im Grase, welche auf die Audienz des Doktors warteten. Ich stellte mir gleich vor, daß er da wohnen müßte. Ich ging also auf das Haus zu. Die Haustür war an der Giebelwand. Von hier aus ging ein langer Gang durch das ganze Haus bis an die andere Seite.“ So beginnt die Beschreibung eines Besuchs beim Arzt Rosenbach in Ederthal in einem literarischen Werk von 1784, dessen Autor – ein Freund Goethes aus Zeiten des gemeinsamen Studiums – damals berühmt war, heute jedoch kaum noch bekannt ist. Aber jeder, der diese Zeilen heute liest und Gruiten kennt, wird sofort sagen: „Wieso Ederthal? Hier wird doch ein Besuch beim ‚Doktor‘ Lauterbach in Gruiten geschildert, das Haus auf dem Hügel kann doch nur das ‚Doktorshaus‘ sein“. Und in der Tat, so ist es.

Jacob Lauterbach, der „Gruitener Doktor“, dessen schönes „Doktorshaus“ (Titelabbildung) die Erinnerung an ihn bis in die Gegenwart wach hält, ist gemeint. 11 Jahre nach seinem Tod ist er unter dem Pseudonym Rosenbach in die klassische Literatur eingegangen. Aber erst gut 100 Jahre nach Lauterbachs Tod wurde zum ersten Mal öffentlich festgestellt, dass Rosenbach der Deckname für Lauterbach ist. Vieles von dem, was wir über ihn wissen, ist sogar erst weitere 150 Jahre später bekannt geworden, nämlich durch die Suche nach dem Hintergrund der literarischen Figur Rosenbach, die in dem Werk von Heinrich Jung, der auch für sich ein Pseudonym verwendete und unter dem Namen Stilling publizierte, eine bedeutende Rolle spielt.

Jacob Luterbach hieß er bei seiner Geburt, unter diesem Namen wurde er am 11. April 1713 in Haan reformiert getauft. Das Geburtsdatum ist im Taufeintrag nicht vermerkt, aber Geburt und Taufe müssen ganz dicht beieinander gelegen haben, denn der Kirchenbucheintrag über seine Beerdigung enthält sowohl das Todesdatum (1.3.1773) als auch das Alter bei seinem Tod (60 Jahre weniger 6 Wochen), sodass man gut zurückrechnen kann.

Eintrag im Sterbebuch der reformierten Gemeinde Gruiten.

Im Buch „Theobald oder die Schwärmer“ mit dem Titelzusatz „eine wahre Geschichte“ (Abb. unten) wird Rosenbachs Lebensweg zusammengefasst so beschrieben: „Er ‚war der Sohn eines armen Tagelöhners, welcher früh starb‘. In seinem ‚dreizehnten Jahre nahm ihn ein Wollenweber‘ als Waise zu sich. Mit 16 Jahren betrieb er ‚das Wollspinnen für sich selbst‘ [er hatte sich also „selbständig“ gemacht]. Im 20. Lebensjahr ‚fiel ihm ein Kräuterbuch in die Hand‘. Hierdurch angeregt, eignete er sich medizinische Kenntnisse an und betätigte sich mit erstaunlichem Erfolg als Heilkundiger. ‚Sein Ruhm erscholl weit und breit‘, und deshalb wurde ihm bald ‚von den Ärzten das Handwerk gelegt‘, bis er den ‚Präsidenten von der Kanzlei‘ kurierte, dessen Krankheit ‚kein Arzt heilen konnte‘. Rosenbach wurde ‚reichlich bezahlt‘ und erhielt die ‚freie Erlaubnis, die Medizin auszuüben‘. Er zog nach ‚Ederthal, heiratete die Tochter eines ehrbahren Bauern, baute sich ein schönes großes Haus, tat jedermann Gutes‘.“

Wenn wir die Aussagen über den Arzt Rosenbach mit dem vergleichen, was wir über Jacob Lauterbach wissen, ergeben sich deutliche Übereinstimmungen: Jacobs Vater starb am 1.1.1723, und seine Mutter ist vor dem 18.4.1725 gestorben, denn im Kirchenbucheintrag über die Beerdigung seiner Schwester wird sie als verstorben erwähnt. Im April 1725 war Jacob 12 Jahre alt. Im 13. Jahr Waise trifft also zu.

Der früheste Nachweis seiner medizinischen Tätigkeit stammt aus dem Jahre 1743. Zu dieser Zeit muss sein Ruf schon deutlich über Gruiten hinaus gereicht haben, denn in den Hildener Konsistorialprotokollen steht: „Anno 1743, den 10. May – Caspar Kemper ist ein Schein an Jacob Lauterbach zu Gruiten gegeben, um demselben nöthige Artzeneymittel zu seiner Genesung mitzutheilen […].“ Im Gedächtnis der Nachkommenschaft Lauterbachs hat sich außerdem folgende Begebenheit erhalten: In der Mönchengladbacher Benediktinerabtei waren gehäuft rätselhafte Krankheiten mit Todesfolge bei noch gar nicht so alten Mönchen aufgetreten, für die kein Arzt in der Umgebung eine Erklärung hatte. Man konsultierte dann Lauterbach. Der fragte nach den Ess- und Trinkgewohnheiten und erfuhr, dass Zinnbecher und -krüge benutzt wurden, auch für den Weingenuss. Lauterbach empfahl, Trinkgefäße aus Glas zu benutzen. Man befolgte seinen Rat, und das rasche Sterben im Konvent hörte auf.

Dass die studierten Ärzte über den erfolgreichen Gruitener Mediziner, der in ihren Augen nur ein Quacksalber und Kurpfuscher war, nicht erfreut gewesen sein sollen, kann man gut nachvollziehen, wenn man davon ausgeht, dass Lauterbach zunächst ohne Genehmigung praktiziert hat.[*] 1708 war nämlich eine Jülich-Bergische Medizinalordnung eingeführt worden, durch die alle graduierten Ärzte in Düsseldorf zu dem Collegium Medicum (einer Art oberster Gesundheitsbehörde und Ärztekammer) vereint wurden. Dieses Collegium hatte alle, die sich medizinisch betätigen wollten, zu prüfen. Ob Lauterbach examiniert worden ist, konnte bisher nicht nachgewiesen werden, im Gedächtnis seiner Nachkommenschaft hat sich aber auch dazu etwas erhalten: Jacob Lauterbach sei einmal 3 Tage lang medizinisch examiniert worden, ohne dass er eine Antwort schuldig geblieben sei. Dann habe er eine Frage an die Prüfer stellen dürfen, welche diese nicht beantworten konnten.[**] (Wieder eine schöne Anekdote, aber Beweiskraft hat sie natürlich nicht.) Ziemlich klar ist aber, dass Lauterbach die medizinische Tätigkeit nicht dauerhaft verboten worden sein kann, denn während die ersten vier Taufeinträge seiner 10 Kinder den Vater ohne Titel oder Berufsangabe nennen, ist Lauterbach bei den folgenden mit dem Zusatz „Medico“ (1752, 1754), danach sogar mit dem Titel „Doctor“ (1757, 1760, 1763, 1765) verzeichnet. Die Eintragungen mit Zusatz oder Titel stammen von vier verschiedenen Predigern; die Titelverwendung ist also keinesfalls die Eigenart eines Einzelnen. Der Eintrag über seine Beerdigung 1773 ist noch ausführlicher: „HEr Jacob Lauterbach medicinae Doctor“, heißt es dort. Allerdings bedeutet der Titel „Doktor“ nicht zwingend, dass Lauterbach ihn wirklich verliehen bekommen hat. Eher ist er Ausdruck der hohen Wertschätzung, die er genoss. Viele von uns sagen ja auch heute zu einem Arzt oder einer Ärztin „Herr/Frau Doktor“, ohne zu unterscheiden, ob er/sie promoviert worden ist. Selbst die Angaben über ihn, die die Uni Duisburg am 2.11.1770 bei der Immatrikulation seines Sohnes Johann Wilhelm notiert hat („Pater: Jacobus Lauterbach, Doctor Medic“), kann nicht als Beweis gelten, denn Johann Wilhelm war das zweite Kind Lauterbachs, bei dem der Taufeintrag den Zusatz „Medico“ enthält. Und dieser Taufeintrag könnte der Uni vorgelegen und dort ohne Prüfung zu dem Schluss geführt haben, der Vater sei Doktor der Medizin.

Jacob Lauterbach heiratete in der Tat eine Bauerntochter, nämlich Irmgard Zassenhaus am 9.5.1743 in Ratingen. Da war er 30 Jahre alt und hatte als Heilkundiger schon einen Ruf, wie wir der schon erwähnten „Überweisung“ des Patienten aus Hilden an ihn entnehmen können. Aus den Taufeinträgen der Kinder geht hervor, dass die Familie zunächst in einem Häuschen oberhalb des späteren „Doktorshauses“ gelebt hat, bevor um 1750 das prächtige Haus in der Nähe der alten Kirche erbaut worden war. Spätestens in den 1740er Jahren muss Lauterbach so bekannt gewesen sein, dass er unter seinen vielen Patienten auch etliche wohlhabende hatte, von denen er gute Honorare erhielt, die den Bau des großen Hauses möglich machten. Selbst Lauterbachs Apotheker kann kein armer Mann gewesen sein, denn bei seinem Tod 1759 hinterlässt er der Kirchengemeinde die stattliche Summe von 200 Reichstalern. Aus der Eintragung darüber im Protokollbuch erkennen wir außerdem, dass Lauterbach zu dieser Zeit Eigentümer eines halben Hofes in Haan gewesen ist. Es handelt sich um den Hof „Bollenheide“, von dem seine Mutter stammte. Wenn man nicht unterstellen will, dass er – inzwischen wohlhabend geworden – in einem Anflug von Nostalgie einen Anteil am Hof seiner mütterlichen Vorfahren (zurück-)gekauft hat, dann könnte es sich um einen Hinweis handeln, dass Lauterbach zwar ein Waisenkind war, aber vielleicht doch kein ganz armes, das betteln gehen musste, wie es über den Arzt Rosenbach heißt. Naheliegend scheint jedenfalls zu sein, dass ihm vor 1759 ein Anteil an der Bollenheide als mütterliches Erbe zugefallen ist. Aber das könnte natürlich auch erst der Fall gewesen sein, als seine Kindheit und Jugend bereits vorüber war.

Dafür, dass er jedermann Gutes tat, ist sogar ein Nachweis gefunden worden, der über Gruiten hinausreicht: Als die Reformierte Gemeinde Wald 1763 ein Armenhaus einrichtete, spendete Lauterbach dafür beachtliche 225 Taler.

„In ‚Religionssachen‘ ging er ’seinen eigenen Gang, doch war er im Grund ein Pietist und verehrte auch allezeit die außerordentlichen Lehrer'“, heißt es über den Arzt Rosenbach in Jung-Stillings „Theobald…“. Auch das trifft auf Jacob Lauterbach zu. In dessen Nachkommenschaft hat sich die Abschrift eines Briefes erhalten, den Gerhard Tersteegen – der Mystiker des reformierten Pietismus, der ab 1733/34 im Niederbergischen und im Wuppertal viele Anhänger hatte – 1740 an den damals 27-jährigen Jacob Lauterbach geschrieben hat. Tersteegen beantwortet damit einen Brief Lauterbachs, mit dem dieser wohl zu religiösen Problemen, die ihn bewegten, die Meinung seines Lehrmeisters erfahren wollte. Tersteegen, war nicht nur Theologe und Prediger, sondern betätigte sich auch als Heilkundiger. Es sind zwei Briefe von ihm bekannt, in denen er Lauterbach als Mediziner erwähnt und ihn „Bruder“ nennt, so 1744: „[…] Dippelius hat seine so genandte Chymische seiffe (ist eigentlich eine tinctur) in allerhand podegrischen und gliederschmertzen sehr recommendirt. Das eigentl[iche] recept hab ich dem bruder lauterbach gegeben, der sie viel braucht, wozu weiß ich nicht. Ich meyne, er nennt sie die balsamische tinctur. Man nimt davon mit wein 30. tropfen, schmiert sich auch damit äusserlich. br[uder] lauterbach wird vermutlich besser als ich Wissen, wie grossen effect davon zu hoffen. […]“ Wenige Jahre später schreibt er: „[…] Der rath des br[uder] Lauterbachs, um saug=igel am after zu setzen, ist gar gut, wenn sie nur anbeissen wollen; […]. Den andern rath des br[uder] Lauterbachs, spanische fliegen unter die fußsohlen zu legen, weiß ich nicht was davon sagen soll; ich versteh es nicht. […]“ Auch in einer Sammlung von Briefen der Tersteegen-Freunde befinden sich zwei Briefe, in denen Jacob Lauterbach erwähnt wird. Der eine ist wenige Tage nach seinem Tod geschrieben worden; darin heißt es: „[…] Des Doktor Lauterbach Absterben war mir schon […] berichtet worden. Es war mir aus Deinem Bericht doch lieb zu ersehen, daß er sich noch vor seiner Krankheit zum Sterben gefaßt gemacht hat. Ich wünsch von Herzen, daß seine Seele in dem Blut Jesu noch mag rein gewaschen worden seyn. Vor diesem muß ihm viel Gnade wiederfahren seyn. Durch seine Doctorei aber, hat man mir wohl eins gesagt, als ob er was von der Hauptsache wäre verweitert worden. Es ist mir doch lieb, daß ich ihn vor ein paar Jahren noch persönlich habe kennen lernen. […]“

Jacob Lauterbach gehörte, das kann man aus den Briefen erkennen, zum Freundeskreis von Tersteegen, aber sein eigener Weg in religiösen Angelegenheiten zeigt sich darin, dass er trotz seiner engen Verbundenheit mit den Pietisten, die den Kirchengemeinden eher fern standen, in seiner Kirchengemeinde Gruiten engagiert war – offenbar so engagiert, dass man ihm ein Mitspracherecht in Gemeindeangelegenheiten nicht verwehren konnte. Ausgangspunkt war ein von Lauterbach ausgelöster Eklat. Er hatte sich so massiv in die Angelegenheiten des Konsistoriums der Gemeinde Gruiten eingemischt, dass zur Schlichtung des Streits der Präses der Synode hinzugezogen werden musste. Es ging um die Wahl eines neuen Schulmeisters, gegen den Lauterbach ernste Einwände hatte. Sein Votum für einen anderen Kandidaten war nicht anerkannt worden. Im Archiv der reformierten Gemeinde Gruiten hat sich ein Brief von Jacob Lauterbach erhalten, in dem er eine höhere Stelle – wahrscheinlich den Präses der Synode – dringend auffordert, dem Konsistorium die Anstellung des von ihm nicht favorisierten Kandidaten zu verbieten: „[…] so ersuche Von E[uer] Ehrwürden auffs freundlichste, ein befehl an daß Consistorium, darinen ihnen Verbotten wirt, den Meister keine schull noch kirch bedienen zu lassen Biß die sache zu ende gebracht. […]“ Außerdem droht er an, sich an die weltliche Obrigkeit zu wenden, wenn seiner Bitte nicht entsprochen werden sollte: „[…] würde es E[uer] Ehrwürden mir nicht geben wohlen, worZu ich hir doch instandigst bitte […] so würde ich wieder meinen Willen genöthigt, diesses am mitwoch auß dem geheimmen=rath zu suchen. Wen ich mündlich mit ihm über die sache reden konte […] so würde er glaub ich gentzlich mir selbsten bey fallen […]“

Schlusspassage eines eigenhändig geschriebenen Briefs von Jacob Lauterbach vom 18.1.1762. Repro von mir aus: Archiv der ref. Kirchengemeinde Gruiten.

Danach ging alles sehr schnell. Schon zwei Tage später wird ein nach Umfang und Inhalt sehr ungewöhnliches Protokoll über die Beilegung des Streits angefertigt. Es ist neben Lauterbach von sage und schreibe 9 Personen – dem Synodenpräses, einem benachbarten Pastor, dem Gruitener Pastor, drei Ältesten, dem Kirchmeister sowie zwei Gruitener Hofbesitzern als Zeugen – unterschrieben. Die Niederschrift enthält zwei Kernaussagen. 1. Lauterbach gibt in der Sache nach, akzeptiert also den gegen seinen Willen gewählten Schulmeister: Grüten d[en] 20 Jan[uar] 1762. Heüte dato ist [die] wegen der […] Zwischen einem Ehrwürdigen Consistorio und H[errn] Doctor Lauterbach, puncto exclusionis à voto […] entstandene Zwistigkeit […] beygeleget worden. Primo [ist sie] dergestalt de plano abgethan und aufgehoben, daß so wohl ein Ehrwürdiges Consistorium als auch H[err] doctor Lauterbach der baldigen Ankunft des letzt erwehlten Schulmeisters entgegen sehen […]. 2. Lauterbach gewinnt an Status, denn ihm wird ausdrücklich bescheinigt, dass er von nun an über alles in der Gemeinde mitentscheiden darf: „[…] Secundo ist vor jetzt und Künftig dahin conveniiret und verglichen, daß gedachter H[err] Doctor Lauterbach als ein Mitglied dieser Evangelisch Reformirten Gemeine, wie er sich als ein solches Mitglied gnugsam qualificiret hat, künftighin bey allen Gemeinds= es seye Prediger[-,] Schulmeister und Consistorial Wahlen, […] ohne die mindeste Wieder[-] und Einrede solle eben so fähig betrachtet, und vor eben so gültig admittiret werden, als ein jedes sonstiges glied dieser gemeine.

Vielleicht hat Lauterbach letztlich sogar auch noch in der Sache gewonnen, denn das Protokollbuch verzeichnet, dass der von ihm nicht favorisierte Schulmeister zwar drei Tage nach der Einigung eingetroffen ist und seinen Dienst in Gruiten unverzüglich angetreten hat, aber schon kurze Zeit später einem Ruf in eine andere Gemeinde gefolgt ist. Bereits im April desselben Jahres wurde ein neuer Schulmeister gewählt. Ob es der war, für den Lauterbach sich schon Anfang des Jahres sehr eingesetzt hatte, ist aus den Konsistoriums-Protokollen leider nicht ersichtlich.

Dass Lauterbach durch das Protokoll über die Schlichtung des Streits auch für die Konsistoriumswahl als qualifiziert ausgewiesen wird, ist von besonderer Bedeutung, weil dieses Gemeindeleitungsgremium von altersher fest in der Hand der Meistbeerbten, also der Hofbesitzer war. Die Ältesten, der Kirchmeister und die Provisoren, die zusammen mit dem Prediger das Konsistorium (heute Presbyterium) bildeten, schlugen am Ende ihrer Amtszeit nach dem Grundsatz, dass die „Consistoriales an ihre stelle ehrbahre männer, welche ein gutes gerucht haben, solten vorschlagen“ regelmäßig zwei andere Hofbesitzer als Nachfolger vor, von denen dann einer vom Konsistorium (nicht von der Gemeinde) gewählt wurde. Außenseiter hatten bei diesem Verfahren kaum eine Chance. Aber Lauterbach wird tatsächlich vorgeschlagen – allerdings erst bei der übernächsten Wahl nach dem Eklat. Das Protokoll verrät, dass es den Konsistorialen nicht leicht gefallen ist, Lauterbach aufzunehmen, denn er gewinnt die Wahl zum Ältesten gegen einen Hofbesitzer nur mit der knappsten Mehrheit von 4 zu 3 Stimmen.

Während seiner zweijährigen Amtszeit finden 13 Konsistoriums-Sitzungen statt. Lauterbach nimmt nur an 8 von ihnen teil. Zweimal gilt seine Nichtteilnahme als nicht entschuldigt, dreimal als entschuldigt. Einmal wird die Formulierung „nöthiger Amts Geschäfften halber excusiret“ verwendet, was wohl bedeutet, dass Lauterbach wegen seiner ärztlichen Tätigkeit selbst für die relativ selten stattfindenden Konsistoriums-Sitzungen nicht immer zur Verfügung stand.

Nach seinem Ausscheiden wird Lauterbach nicht noch einmal für einen Platz im Konsistorium vorgeschlagen, obwohl dies in den 8 Jahren seiner verbleibenden Lebenszeit durchaus möglich gewesen wäre. Ob dies so war, weil er auf eine erneute Kandidatur verzichtet hat, oder die Meistbeerbten lieber wieder unter sich sein wollten, lässt sich aus den Konsistoriums-Protokollen nicht erkennen. Fest steht aber, dass Lauterbach selbst dazu beigetragen hat, die Hofbesitzer nach seinem Ausscheiden wieder zu ihrer alten Stärke im Konsistorium zu verhelfen, denn am Ende seiner Amtszeit nutzt er das Vorschlagsrecht für seinen Nachfolger ganz und gar traditionell: Er schlägt zwei Meistbeerbte vor, von denen einer gewählt wird und seinen Platz im Konsistorium einnimmt.

Lothar Weller / 2013/2017/2020/2023 – Titelfoto (Doktorshaus): von mir.


Anmerkung: Dies ist die überarbeitete Fassung eines Aufsatzes von mir, der 2013 in zwei Teilen im Gemeindebrief der ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten erschienen ist.

[Links: Haaner Treff, 2.10.2019 (S. 11) * Haaner Stadtmagazin, März 2014]


Verwendete Quellen:

Hermann Banniza, Der Gruitener Doktor Jakob Lauterbach – Als „Arzt Rosenbach“ in Jung-Stillings Theobald-Roman von 1784/85, Journal 18, Jahrbuch des Kreises Mettmann 1998/99, S. 7 ff.

Alfred Blömer, Der Heilpraktiker und Arzt Jakob Lauterbach zu Gruiten…, Mitteilungen der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde, Hefte 7 (S. 194 ff.) und 8/2006 (S. 239 ff.).

Fritz Breidbach, Gruiten – Geschichte eines Dorfes an der Düssel, 1970, S. 62 ff.

Horst Neeb (Hrsg.): Geistliches Blumenfeld, Briefe der Tersteegen-Freunde 1737-1789 in Abschriften von Wilhelm Weck. Düsseldorf 1997.

Horst Neeb: Gerhard Tersteegen und die Familien Schmitz in Solingen, Düsseldorf 2000.

Tauf-, Sterbe- und Konsistoriums-Protokollbuch der ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten.


[*] Rainer F.X. Lang, ACONITUM NAPELLUS, Geschichte und Geschichten aus der alten Mettmanner Apotheke, o.O., o.J. [wahrscheinlich Mettmann 1989], S. 15.): „Aber im Jahre 1798 bezeichnet noch der von 1787 bis 1789 als Kreis-Physikus in Mettmann tätige Mediziner Dr. med. et phil. Carl Guerard den Lauterbach als Quacksalber.“ 

[**] Lang (wie oben), S. 15: „Auf Grund seiner Kenntnisse und Erfolge als Heilpraktiker wurde ihm nach einer Sonderprüfung von der Landesbehörde die Approbation erteilt.“ (Der Autor nennt dazu keine Quelle.)

                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

 

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